Veranstaltungen
14. + 15.02.2012 BVS-Schulung
16.02.2012 Scherf-Schulung Gabionen
27.02.2012 Knauf-Schulung
28.02.2012 Baumit-Schulung
29.02.2012 PCI und Monte Graniti-Schulung
07.03.2012 Wienerberger Profigesprächskreis
31.03. + 01.04.2012 Engergiemesse in Schwetzingen
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12.04.2012 Life-Tournee weitere Infos mit Baumit
05.05.2012 Gewerbefestival in Wieblingen
Winterträume für die Innenräume
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Wenn es draußen stürmt und schneit, dann fühlt man sich in heimeliger Umgebung am wohlsten. Auch laden die kalten Tage dazu ein, einige Veränderung in den eigenen vier Wänden vorzunehmen.
Bei uns finden Sie alles rund ums Renovieren. Ob Sie nun die Wände neu tapezieren oder streichen wollen, einen neuen Bodenbelag mit Fliesen, Laminat oder Parkett wünschen oder die alten Zimmertüren gegen neue auswechseln möchten. Ihren Wünschen sind bei uns keine Grenzen gesetzt.
Wir führen hochwertige Materialien zu vernünftigen Preisen mit dem perfekten Service.
Winterzeit ist Glatteiszeit!
Streupflicht! Salz erlaubt oder nicht?
Auszug aus dem Stadtblatt-online Heidelberg
Bei Schnee und Eis heißt es früh aufstehen. Anlieger müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut haben. Wenn danach Schnee fällt oder es eisglatt wird, ist unverzüglich, bei Bedarf auch mehrmals, zu räumen oder zu streuen. Diese Pflicht endet abends um 21 Uhr.
Der Gehweg muss auf mindestens 1,50 Meter Breite von Schnee und Eis frei geräumt werden. Dabei darf der Schnee nicht einfach in die Straßen-rinne geschippt werden. Er sollte an den Rand des Gehweges oder, wenn der Platz nicht ausreicht, an den Straßenrand geschoben werden. Fehlen Gehwege, ist die Straße auf einer Breite von 1,50 Meter vom Schnee frei zu räumen oder bei Glätte zu bestreuen.
Sind mehrere Straßenanlieger (zum Beispiel Grundstücke mit einem Hinterhaus) für dieselbe Fläche verpflichtet, so sind sie gemeinsam für die Gehwege verantwortlich.
Der Umwelt zuliebe darf zum Streuen nur „abstumpfendes“ Material wie Sand oder Splitt verwendet werden. Auftauende Mittel sind nicht gestattet. Nur in Hanglagen darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand gestreut werden, mit maximal einem Drittel Salzanteil. Dort, wo Salz in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern geraten kann, muss
unbedingt auch auf ein solches Gemisch verzichtet werden.
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Eisbrecher
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Wir haben die umweltfreundliche Lösung - den Eisbrecher in 25 kg Gebinden!
Beschaffenheit: Brechkorn (Basaltsplitt) gewaschen, feuergetrocknet, Kaliumcarbonat
Eigenschaften: Sofort rutschhemmend, setzt den Gefrierpunkt des Schmelzwassers herab, quarzfrei (keine Silikosegefahr), gewaschen (minimaler Staubanteil), hohe Abriebhärte, frei von Natrium, Chloriden, Ammoniumsulfat und Harnstoff, umweltverträglich, tierfreundlich, verursacht keine Korrosion und ist geruchsneutral.
Unsere Öffnungszeiten
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März - Oktober Mo. - Fr. von 7:00 bis 18:00 Uhr
November - Februar Mo. - Fr. von 7:30 bis 17:00 Uhr
Samstags von 8:30 bis 12:30 Uhr
Sonntags ist unsere Ausstellung von 9:00 bis 13:00 Uhr geöffnet
(keine Beratung, kein Verkauf)